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Anwalt Offenbach - Anwalt Erzhausen - Erbrecht Offenbach

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Patientenverfügung kann nur rechtlich erlaubtes Handeln vorsehen


(businesspress24) - Sofern der Verfügende die Patientenverfügung mit dem Gedanken errichtet, den Behandlungsabbruch zu ermöglichen, ist zu berücksichtigen, dass ein verpflichtender und rechtswirksamer Inhalt einer Patientenverfügung nur rechtlich erlaubtes Handeln sein kann.

Daher stellt sich die Frage, in wieweit der Wunsch des Verfügenden Berücksichtigung finden kann, ohne dass sich der Handelnde in die Gefahr einer strafbaren Handlung begibt.

- Aktive Sterbehilfe ist strafrechtlich nicht zulässig. An eine solche Patientenverfügung ist weder der Arzt noch der Bevollmächtigte gebunden.
- Eine Schmerzlinderung ohne lebensverkürzendes Risiko ist zulässig, auch wenn die Schmerzbehandlung zur Bewusstseinstrübung führt. Ein dahingehender Wunsch in der Patientenverfügung kann daher unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht zurückgewiesen werden.
- Eine gezielte Schmerzlinderung mit lebensverkürzender Auswirkung wird für straflos erachtet, von daher kann ein diesbezüglicher Wunsch eines Patienten aus strafrechtlichen Gründen nicht zurückgewiesen werden.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht Erzhausen, Erbrecht Offenbach, Erbrecht Heusenstamm und Erbrecht Rödermark erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach und Anwalt Erzhausen.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info(at)kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de



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Rheinische Post: Kündigungen am Düsseldorfer Flughafen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.11.2011 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Lamgen


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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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