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Rechtsanwalt Offenbach - Anwalt Erzhausen - Anwaltskanzlei Sachse - Familienrecht

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Infos zum Eherecht


(businesspress24) - Ob ein Ausländer in Deutschland heiraten darf, richtet sich nicht nach Deutschem Recht, sondern nach dem Recht seines Heimatlandes. Es dürfen nach dem Recht seines Heimatlandes keine Eheverbote oder Ehehindernisse bestehen, nur dann darf er in Deutschland heiraten.

Naturgemäß kann dies der deutsche Standesbeamte nicht oder nur unzureichend prüfen. Der Ausländer muss daher vor der geplanten Heirat im Normalfall ein von der zuständigen Behörde seines Heimatlandes ausgestelltes "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.

"Ehefähigkeitszeugnisse" werden zur Zeit ausgestellt von Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania, Tschechien, Slowakei, Türkei und Ungarn.

Viele andere Staaten (z.B.: Argentinien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Indien, Iran, Rumänien und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion) stellen jedoch keine solchen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Will ein Angehöriger eines dieser Staaten in Deutschland heiraten, muss er bei dem Standesbeamten einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Über diesen Antrag entscheidet dann der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichtes.

Zu beachten ist, dass eine erteilte Befreiung nur sechs Monate lang gültig ist. Kommt es in diesen sechs Monaten nicht zur Heirat, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, empfiehlt es sich umgekehrt, sich zuvor von seinem Wohnsitzstandesamt ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses kann dann dem ausländischen Standesamt vorgelegt werden.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Erzhausen, Familienrecht Rödermark, Familienrecht Egelsbach und Familienrecht Offenbach erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach und Anwalt Erzhausen.






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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
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63225 Langen
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Datum: 28.10.2011 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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