Umfrage: Mehr als 90 Prozent der Deutschen befürworten gleichen Lohn für Zeitarbeiter
(ots) - Eine deutliche Mehrheit der Bürger in Deutschland
hält die unterschiedliche Bezahlung von Zeitarbeitern und fest
Angestellten für falsch. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage
unter 1045 Befragten hervor, die das Marktforschungsinstitut YouGov
für ZEIT ONLINE erhoben hat.
Demnach sind 49 Prozent der Befragten der Meinung, dass
Leiharbeiter und Stammbelegschaft vom ersten Tag an den gleichen Lohn
erhalten sollten. Weitere 42 Prozent sagten, dass dies nach einer
Einarbeitungsphase von mehreren Monaten geschehen sollte. Lediglich
sieben Prozent der Befragten halten eine unterschiedliche Bezahlung
beider Gruppen für richtig.
Rund 85 Prozent der Befragten sind zudem der Ansicht, dass
Leiharbeiter einen "deutlich schlechteren Status" in deutschen
Unternehmen haben als Festangestellte. Lediglich elf Prozent glauben,
dass diese Gruppe genauso gut dasteht wie fest angestellte
Beschäftigte.
Über die Zeitarbeit wird auch im Rahmen der Hartz-IV-Verhandlungen
gestritten. SPD und Grüne wollen Lohnuntergrenzen und eine
Angleichung der Bezahlung an die der fest angestellten Beschäftigten
durchsetzen.
Pressekontakt:
Den kompletten ZEIT ONLINE-Beitrag finden Sie unter
www.zeit.de/umfrage-leiharbeit. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte
an Philip Faigle, ZEIT ONLINE (030-322950-138, faigle(at)zeit.de)
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.02.2011 - 00:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 350200
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Arbeit
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 86 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umfrage: Mehr als 90 Prozent der Deutschen befürworten gleichen Lohn für Zeitarbeiter
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE ZEIT (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).