PauschaleÜberstundenabgeltung im Arbeitsvertrag - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
PauschaleÜberstundenabgeltung im Arbeitsvertrag muss konkrete Beschränkung enthalten - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

(businesspress24) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Eine Regelung im Arbeitsvertrag über pauschale Überstundenabgeltung ist unwirksam, wenn sich aus der Klausel nicht der konkrete Umfang der zu leistenden Überstunden ergibt (BAG, Ur¬teil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09).
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:
K hat Arbeitsvertrag mit B. Es gibt eine pauschale Überstundenregelung. Das Bruttogehalt bezieht sich auf 45 Wochenstunden. K erreicht am Ende des Arbeitsverhältnisses 102 Überstunden. K klagt auf Vergütung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Eine nur pauschale Überstundenabgeltung ist nicht klar und verständlich. Es liegt Verstoß gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB vor. Die Klausel ist unwirksam, § 306 BGB. Der K hat Anspruch auf Vergütung der Überstunden nach § 612 BGB.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
"Regelungen in Arbeitsverträgen über pauschale Überstundenabgeltung bedürfen stets einer genaueren Betrachtung. Fehlerhafte Klauseln stellen für den Arbeitgeber erhebliche Risiken und für den Arbeitnehmer erhebliche Chancen dar", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kanzleiprofil - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden
Grundsätzliches - Arbeitsrecht Dresden
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung
erfolgreich.
Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht - Arbeitsrecht Dresden
In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:
- Betriebsänderungen
Massenentlassungen)
- Einzelkündigungen,
- Umsetzungen / Versetzungen
- Abmahnungen und
- Arbeitszeugnisse.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.
Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden.
Werdegang - Arbeitsrecht Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie - Arbeitsrecht Dresden
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .
Langjährige Berufserfahrung - Arbeitsrecht Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!
Mitarbeiter - Arbeitsrecht Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
Ständige Weiterbildung - Arbeitsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Arbeitsrecht Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://www.arbeitsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 15.02.2011 - 02:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351 / 803 09 40
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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