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Telefonterror gegen Verbraucher

ID: 328183


(businesspress24) - Düsseldorf (wnorg) - Gesetze und Verordnungen gegen Missbrauch des Telefons zu unerlaubter Werbung verpuffen offensichtlich wirkungslos. Immer mehr fühlen sich Bürgerinnen und Bürger von Telefonwerbern regelrecht terrorisiert. Eine Flut von Beschwerden überschwemmt die Verbraucherzentralen. Woran liegt das?

Trotz scharfer Gesetze wird der Telefonterror nicht weniger. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt gab, nahm die Zahl der Beschwerden in den vergangenen neun Monaten bundesweit auf fast 80.000 zu. Die Masche vieler Unternehmen bleibt dabei stets gleich. Mit der Aussicht auf den Gewinn des Jahres, sollen Verbrauchern persönliche Daten zur Abbuchung vom eigenen Konto oder der Telefonrechnung entlockt werden.

Viele Verbraucher lassen sich die Anrufe jedoch nicht mehr gefallen und melden die illegalen Anrufe der Bundesnetzagentur. Dort haben sich seit dem vorletzten Jahr mehr als 200.000 Verbraucher beschwert. Die Lage bleibt brisant. Denn die Verbraucherschutzzentralen sagen nun, dass es bei mehr als einem Drittel der Angerufenen im Zuge unerlaubter Telefonate zu untergeschobenen Verträgen gekommen ist, ohne dass dies die Angerufenen gewollt hatten.

Bei einem Fünftel der Anrufe - dies sind immerhin 20,3 Prozent - unterdrückten die Firmen ihre Rufnummern, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist. Außerdem war den Angaben nach nur ein Prozent mit den Werbeanrufen einverstanden. Gegenüber der Nachrichtenagentur pte verweist die Verbraucherzentrale NRW darauf, dass das rechtliche Instrumentarium gegen unerlaubte Telefonwerbung "zu halbherzig ist, um dem unseligen Treiben ein Ende zu bereiten".

Die Auswertung zeigt, dass mit einem Löwenanteil von 52.050 Beschwerden auf den Bereich Gewinnspiel und Lotterie zutreffen. Prozentual betrachtet entspricht diese Zahl 65,4 Prozent. Den zweiten Platz nehmen mit 9.241 gemeldeten Fällen ungewollte Anrufe an, ohne dass die Verbraucher das beworbene Produkt zuordnen konnten. Weiter folgen Anrufe der Kategorie "Es hat lediglich geklingelt" mit immerhin 6.948 Beschwerden beziehungsweise 8,7 Prozent.





Obwohl vielen Werbern das Verbot der sogenannten Kaltakquise, also der Erstansprache des potenziellen Kunden, zu denen bislang noch keine Geschäftsbeziehungen bestanden, bewusst ist, reißt die Telefonflut nicht ab. Bereits seit August 2009 sind Anrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer verboten. Diese Anrufe sind im juristischen Jargon eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich.


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Datum: 13.01.2011 - 10:31 Uhr
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