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Mayer: Urteil bedeutet noch keine Freilassung

ID: 328119


(ots) - Heute hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der
Sicherungsverwahrung ein Urteil gesprochen. Dazu erklärt der innen-
und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
unterstreicht die von der christlich-liberalen Koalition im
vergangenen Jahr beschlossene umfassende Reform des Rechts der
Sicherungsverwahrung in Deutschland.

Auch wenn in einem konkreten Fall die Anordnung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung für nicht menschenrechtskonform erklärt wurde,
verdeutlicht bereits der Fall des Intensivtäters, die Notwendigkeit
eines umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual-
und Gewaltstraftätern. Eine unmittelbare Freilassung des Täters kann
daher trotz der Entscheidung aus meiner Sicht nicht in Betracht
kommen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr
verdeutlicht, dass das Schutzinteresse der Bevölkerung dem
Freiheitsbedürfnis eines einzelnen hoch gefährlichen Straftäters
überwiegt. Entscheidend muss daher auch in Zukunft sein, dass
keinerlei zusätzliche Schutzlücken mit Gefährdungspotenzial für die
Bevölkerung entstehen."

Hintergrund:

In seinem Urteil erklärte der Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in einem Verfahren die nachträgliche Anordnung der
Sicherungsverwahrung für nicht menschenrechtskonform. Die
Entscheidung des EGMR ist in erster Instanz ergangen. Es bleibt daher
die Möglichkeit das Urteil von der Großen Kammer des Gerichtshofs
überprüfen zu lassen.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23





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Datum: 13.01.2011 - 09:26 Uhr
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