businesspress24.com - Bundesgerichtshof fällt Urteil über die Anrechnung von Steuervorteilen
 

Bundesgerichtshof fällt Urteil über die Anrechnung von Steuervorteilen

ID: 277865

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil zur Anrechnung von Steuervorteilen gefällt (Aktenzeichen: III ZR 336 / 08) und hierdurch die Position geschädigter Anleger bei sog. Steuersparmodellen entschieden gestärkt.


(businesspress24) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil zur Anrechnung von Steuervorteilen gefällt (Aktenzeichen: III ZR 336 / 08) und hierdurch die Position geschädigter Anleger bei sog. Steuersparmodellen entschieden gestärkt.

Der zugrundeliegende Fall

Der Kläger hatte sich im Jahr 1999 an zwei Medienfonds und Filmfonds beteiligt.
In dem Verfahren wurden die Beklagten auf Rückzahlung der eingezahlten Beträge nebst Zinsen in Anspruch genommen. Das OLG München hatte als Vorinstanz vom Schadensersatz die steuerlichen Vorteile noch vollständig in Abzug gebracht, da es der Kläger mit seiner Beteiligung gerade auf die Erzielung steuerlicher Vorteile abgesehen habe. Der Kläger dürfte nicht besser stehen, als er ohne die Beteiligung stünde.
Vor dem BGH hatte diese Entscheidung jedoch keinen Bestand.

Inhalt des Urteils

Der Bundesgerichtshof führt in seinen Leitsätzen folgendes aus:
Eine Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess des Anlegers kommt grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.
Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruches würde unzumutbar erschwert, wenn die bereits bekannten Steuervorteile aus der Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch angerechnet würden, und es dem Geschädigten überlassen bliebe, die aus der Versteuerung der Ersatzleistung entstehenden Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

Eine nähere Berechnung ist nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, die dem geschädigten unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung verbleiben. Für solche Umstände trägt allerdings der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast.
Darüber hinaus würden rechnerische Vorteile, die sich daraus ergeben können, dass dem Geschädigten eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder eine allgemeine Absenkung der Steuersätze zugute kommt, keine außergewöhnlichen Steuervorteile begründen, die den Schädiger von seiner Schadensersatzpflicht entlasten müssten. Das gleiche gilt, wenn der Geschädigte wegen einer Verschlechterung seiner Einkommenssituation im Zeitpunkt der Ersatzleistung einer milderen Besteuerung unterliegt.





Fazit

Der BGH hat mit seinem Urteil die Position der Anleger entschieden gestärkt. Anleger geschlossener Fonds (Medienfonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds) haben nunmehr gute Möglichkeiten ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, ohne die Befürchtung, dass die Steuervorteile der Vergangenheit angerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund wird betroffenen Anlegern geraten, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



Leseranfragen:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



PresseKontakt / Agentur:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



drucken  als PDF  an Freund senden  Mundraub - Obsternte nur mit Einverständnis
Haftungsfalle geschlossener Fonds - Informationsveranstaltungen des Schutzverein für Rechte der Bank
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 19.10.2010 - 05:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 277865
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Stadt:

Esslingen am Neckar


Telefon: 0711-9308110

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 90 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof fällt Urteil über die Anrechnung von Steuervorteilen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann



 

Who is online

All members: 10 565
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 86


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.