Neue OZ: Kommentar zu Abfall / Umwelt / Wettbewerb
(ots) - Die Gebühr ist sicher
Die Sorge vor steigenden Müllgebühren durch eine drohende
Monopolstellung der Kommunen ist unbegründet. Es ist zwar Aufgabe des
Kartellamtes, auf die Gefahren fehlenden Wettbewerbs hinzuweisen.
Aber in diesem Fall gehen die Bedenken der Behörde an der
Lebenswirklichkeit vorbei. Selbst wenn die Preise für Altmetalle,
Papier und Kunststoff in den nächsten Monaten weiter steigen: Die
Kommunen sind weit davon entfernt, damit ihre chronisch leeren Kassen
zu füllen.
Das hat gleich mehrere Gründe: Zum einen werden
Entsorgungsaufträge normalerweise über einen sehr langen Zeitraum
ausgeschrieben. Vergabezeiträume von mehr als zehn Jahren sind nicht
unüblich. Wenn also die aktuellen Aufträge auslaufen, können die
Preise für Altpapier, Altmetall und Co längst wieder gesunken sein.
Für die Kommunen wäre der Reiz am Müll dahin. Zum anderen hat der
Kunde eine erhebliche Macht. Sollten statt Wirtschaftsbetrieben
Städte und Landkreise die Entsorgung übernehmen, sind deren Kunden
die Wähler der Verwaltungsspitze. Landräte, Oberbürgermeister und
Kommunalparlamente müssen sich im Gegensatz zur freien Wirtschaft für
ihre Preispolitik rechtfertigen. Das erhöht die Preisstabilität. Um
es mit einem abgewandelten Zitat des ehemaligen Arbeitsministers
Norbert Blüm zu sagen: Eins ist sicher - die Müllgebühr.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.10.2010 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 272466
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 74 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Abfall / Umwelt / Wettbewerb
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).