Steuerliche Gleichbehandlung für soziale Dienstleistungen
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2010, die steuerliche Ungleichbehandlung zu Lasten privater Anbieter sozialer Dienstleistungen zu beenden. Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in privater Trägerschaft sind davon betroffen.
(businesspress24) - Der Finanzausschuss des deutschen Bundestages führt am 29. September 2010 eine Expertenanhörung zum Jahressteuergesetz 2010 durch. Der BDWi nimmt daran teil und spricht sich dafür aus, privaten Krankenhäusern unabhängig davon ob diese einen Versorgungsvertrag haben, die Möglichkeit einer umsatzsteuerfreien Abrechnung zu ermöglichen. Hinsichtlich der Förderung von bürgerschaftlichen Engagement sollte auf die Leistung und nicht auf die Institution abgestellt werden. Dies ist bislang bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Altenpflegeeinrichtungen nicht gegeben. Hinzu kommt, dass auch Seniorenresidenzen in Abhängigkeit von der Trägerschaft immer noch unterschiedlich besteuert werden.
Sie finden die vollständige BDWi-Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf auf der Internetseite des Finanzausschusses des Bundestages (www.bundestag.de) oder auf der Internetseite des BDWi (www.bdwi-online.de).
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Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 26 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
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Datum: 29.09.2010 - 05:31 Uhr
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