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Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordert

ID: 263264

Politische Glaubwürdigkeit und steuerliche Klarheit herstellen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zurückzuweisen, erklärt der Wirtschaftsforscher und Politikberater Adrian Ottnad:


(businesspress24) - Das Bundesverfassungsgericht hat es erneut vermieden, sich in der Sache zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des (in der jetzigen Form seit 1995 erhobenen) Solidaritätszuschlags zu äußern. Das eigentliche Problem des Solidaritätszuschlages ist jedoch ohnehin nur politisch zu lösen. Mit kurzer Unterbrechung wird nun bereits seit zwei Jahrzehnten eine Ergänzungsabgabe des Bundes erhoben, die von der Politik parteiübergreifend mit einigungsbedingten Finanzierungslasten gerechtfertigt wird. Dies schadet zunehmend der politischen Glaubwürdigkeit und diskreditiert zugleich die beachtlichen Aufbauleistungen in den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung.

Tatsächlich steigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag im Trend, während die einigungsbedingten Zahllasten des Bundes zurückgehen. Von 2005 bis 2019 summieren sich die vom Bund im Rahmen des Solidarpaktes II zugesagten Mittel auf höchstens 156 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum wird der Bund aus dem „Soli“ mindestens 187 Milliarden Euro vereinnahmen – je nach Inflations- und Wachstumsverlauf möglicherweise aber auch deutlich mehr. Per Saldo verbleibt also ein rechnerischer Überschuss von mindestens 30 Milliarden Euro.

Jetzt ist die Politik gefordert. Sie sollte den Solidaritätszuschlags rasch abschaffen. Das bedeutet nicht, neuen Schulden den Weg zu ebnen. Wenn der Staat für die Finanzierung seiner Aufgaben Steuern in bisheriger Höhe benötigt, dann muss er diese vielmehr auf transparente und glaubwürdige Weise bei seinen Bürgern erheben. Konsequent wäre es dann, den „Soli“ direkt in den Steuertarif einzuarbeiten. Auf diese Weise könnten die Steuerzahler ihre steuerliche Durchschnitts- und Grenzbelastung wieder unmittelbar erkennen. Damit dem Bund hierbei im Steuerverbund keine Einnahmeausfälle entstehen, ist gleichzeitig eine Änderung der Mehrwertsteuerverteilung geboten, wie sie die föderale Finanzverfassung vorsieht.




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OTTNAD CONSULT - Forschung & Beratung für Wirtschaft und Gesellschaft (Diplom-Volkswirt Adrian Ottnad) unterstützt Entscheidungsträger in Unternehmen, Verbänden, Politik und Verwaltung sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen durch wissenschaftliche Expertisen und Beratung zu Fragen der öffentlichen Finanzen, der sozialer Sicherung und der wirtschaftlichen Entwicklung. Einen Schwerpunkt bilden dabei strategische Analysen, die die Folgen veränderter demographischer, gesellschaftlicher, ökologischer, politischer und technologischer Rahmenbedingungen für einzelne Branchen, Märkte und Politikbereiche (z.B. Gesundheit und Pflege, Bauwirtschaft, Infrastruktur) untersuchen.

Bei seiner Arbeit kooperiert OTTNAD CONSULT projektbezogen und fachübergreifend mit anderen Experten aus Wissenschaft und Praxis. OTTNAD CONSULT stützt sich auf eine langjährige Berufserfahrung und erfolgreiche Tätigkeit in der Wirtschaftsforschung und in der wissenschaftlichen Politikberatung. Adrian Ottnad war zuvor Senior Economist des Bonner Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG BONN) und äußert sich in zahlreichen Publikationen und Vorträgen sowie Medienauftritten regelmäßig zu wirtschaftlichen, sozialen und politischen Fragen.



Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: ottcon
Datum: 23.09.2010 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Adrian Ottnad
Stadt:

Sankt Augustin


Telefon: (02241)3013193

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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