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Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist unwirksam

ID: 256649

Der Europäische Gerichtshof hat am 08.09.2010 das deutsche Glückspielsverbot mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Die Gesetzhandhabung erfolgt nicht in kohärenter und systematischer Weise, argumentieren die Richter.


(businesspress24) - Bislang durften nur die staatlichen Lottogesellschaften Glückspiele betreiben [Pferdewetten ausgenommen]. Diese lenken seit Jahren große Summen in die Staatskasse. Gestern sagten die Richter des Europäischen Gerichthofes: Stopp!

Das deutsche Glückspielsverbot dient, laut den Gesetzgebern, dem Jugendschutz und der Vermeidung von Spielsucht. Aber, urteilten die Richter, tue es dies nicht in kohärenter und systematischer Weise. Online Spiele, wie z.B. OnlineBingo.eu, fallen unter den Glücksspielstaatsvertrag. Auch die Bewerbung hiervon ist untersagt. Dagegen erlaubt der Staat aber den Betrieb einer Vielzahl von privaten Spielhallen mit Geldspielautomaten. Diese Spielhallen stellen laut Experten eine weit größere Suchtgefahr dar als online Spiele. Zudem wird Lotto in Deutschland zu stark beworben, meinen die Richter. So würde das zulässige Ziel des Gesetzes, Suchtbekämpfung, unterlaufen.

Dieses bahnbrechende Urteil bedeutet, dass online Spiele und die Bewerbung hiervon ab sofort nicht mehr gesetzwidrig sind.

Das Ziel Suchtbekämpfung ist von den Richtern nicht untersagt worden, sondern die Gesetzhandhabung. Spielsucht ist eine ernstzunehmende Krankheit, die Niemand weder stärken oder unterstützen sollte. Besonders nicht online Spielanbieter. Der Vorteil von online Spielanbietern ist, dass hier die Spieleinsätze technisch begrenzt und überwacht werden. In den privaten Spielhallen ist eine solche Kontrolle nicht vorhanden.

Wie beziehen uns auf diese Quellen:

http://www.tagesschau.de/inland/gluecksspiel104.html

http://www.sueddeutsche.de/geld/staatliches-gluecksspiel-monopol-kippt-wetten-fuer-alle-1.997184

Bingo ist nicht mit Gambling zu vergleichen, sondern ist ein Gesellschaftsspiel, das seit vielen Jahren Jung und Alt begeistert. Das Urteil ermöglicht, dass diese Menschen jetzt ihr Hobby genießen können, ohne das Gesetzt zu brechen.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

OnlineBingo.eu ist eine ganz neue und spannende deutschsprachige Bingo Seite im Internet. Online Bingo wird vom Parlay Entertainment Group betrieben, dem besten Bingo-Netzwerk der Welt.



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Datum: 13.09.2010 - 09:21 Uhr
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