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Neue OZ: Kommentar zu Kabinett / Hundegesetz

ID: 246863


(ots) - Kein Grund zur Freude

In der Landesregierung freut man sich über das modernste
Hundegesetz Deutschlands. Dabei ist es nicht mehr als eine
Selbstverständlichkeit: Jeder Autofahrer darf nur mit
Haftpflichtversicherung für seinen Wagen auf die Straße, weil er
andere gefährden könnte. Hunde sind in dieser Beziehung nichts
anderes als Autos: Sie gefährden Dritte. Unzählige Jogger werden
daran immer wieder schmerzhaft durch Bisse von frei laufenden Hunden
erinnert. Deshalb ist die Hundehaftplicht nur konsequent - und längst
überfällig.

Der wirkliche Nutzen des Hundeführerscheins ist wahrscheinlich gar
nicht beabsichtigt: Viele Eltern werden sich angesichts einer
Zwangsprüfung hoffentlich zweimal überlegen, ob sie ihrem Nachwuchs
ein Hündchen als Spielzeug unter den Weihnachtsbaum legen. Das
erspart vielen Hunden das Schicksal, ein paar Wochen später
ausgesetzt an einer Autobahn zu enden. Bedauerlich ist, dass die
Landesregierung nur neue Hundebesitzer zum Führerschein verpflichten
will. Möglicherweise, weil sie hofft, dass so der Widerstand gegen
das neue Gesetz im Volk geringer ist. Notwendig wäre aber ein
Hundeführerschein für alle: Eine gemeinsame Prüfung von Herrchen und
Hund würde auch zeigen, dass viele Halter mit ihren Vierbeinern
einfach überfordert sind. Diese Einsicht wäre wirklich Grund zur
Freude.



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Redaktion

Telefon: 0541/310 207




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Datum: 24.08.2010 - 16:00 Uhr
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