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Bewährungshilfe koordiniert Resozialisierungsmaßnahmen für Sexualstraftäter

ID: 246254


(ots) - Optimierter Informationsaustausch ermöglicht
"Verzahnung" führungs- und gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen

Durch die Optimierung des Informationsaustauschs zwischen Justiz,
Maßregelvollzug und der Polizei wurde die Basis geschaffen, eine
intensivierte "Verzahnung" der führungs- und
gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen, was erheblich
dazu beiträgt, die Bewährungshilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe
- Hilfe und Kontrolle - zu unterstützen.

Vornehmlich im Kontext der unter Führungsaufsicht gestellten
Klienten ist eine rechtzeitige, sorgfältig organisierte Vorbereitung
auf ein Leben in Freiheit von großer Relevanz. Im Idealfall werden
Straftäter spätestens drei Monate vor der Haftentlassung darauf
vorbereitet, was sie erwartet.

Detaillierte Aufgabenplanung für ein geordnetes Leben in Freiheit

Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter der
Justizvollzugsanstalt sollten gemeinsam mit dem Klienten und seinem
(künftigen) Bewährungshelfer eine detaillierte Aufgabenplanung für
das "Leben danach" entwickeln.

Abhängig von den Weisungen, die das Gericht erteilt, um potentiell
rückfallgefährdende Faktoren auszugrenzen, wird dafür Sorge getragen,
adäquate Betreuungsmaßnahmen einzuleiten und für ein geordnetes Leben
grundlegend wichtige Rahmenkonditionen zu gewährleisten. Dazu zählt
beispielsweise das Ermitteln eines geeigneten Wohn- und
Arbeitsplatzes, um sicherzustellen, dass nach der Haftentlassung
kritische Faktoren/Variablen von Beginn auf ein Minimum reduziert
werden. - Die Bewährungshilfe hat hierbei eine entscheidende
Funktion, da sie, als "Koordinator" der zu ergreifenden
Resozialisierungsmaßnahmen, zwischen allen beteiligten Institutionen
eine Vermittlerfunktion wahrnimmt, und, parallel hierzu, den Klienten
in allen relevanten Lebensbelangen kontrolliert und unterstützt.







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Geschäftsführer
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volkmar.koerner(at)neustart.org

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Datum: 24.08.2010 - 00:00 Uhr
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