Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil/Sorgerecht
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(ots) - Zwar kann man verstehen, dass ledige Mütter ihre
Autonomie wahren wollen. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass
die gemeinsame Sorge in der Regel eher befriedend wirkt. Ein Vater,
der sich zu Unrecht ausgegrenzt fühlt, neigt eher dazu, Konflikte
anzuzetteln.
Bei geschiedenen Eltern hat sich die gemeinsame Sorge bewährt, die
Väter verhalten sich verantwortlicher als früher. Sie wird deshalb
auch bei nichtehelichen Paaren bald selbstverständlich sein.
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Hartmut Augustin
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Datum: 03.08.2010 - 13:13 Uhr
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