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Ein Stück Steuergerechtigkeit wiederhergestellt

ID: 237049

Bundesverfassungsgericht kippt begrenzte Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern


(businesspress24) - Essen, 03. August 2010****Arbeitnehmer wie z. B. Außendienstmitarbeiter oder Lehrer können auf Steuererleichterung bzw. Steuerrückerstattung hoffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die seit 2007 geltende begrenzte Absetzungsfähigkeit von Arbeitszimmern für verfassungswidrig erklärt und zwar rückwirkend ab 2007. Danach können jetzt auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitnehmer ansonsten für seine berufliche Tätigkeit nachweislich über keinen anderen Arbeitsplatz verfügt.

"Es kann jetzt jedem Steuerzahler nur dringend geraten werden, von einem Steuerberater seine Steuerbescheide im Einzelnen prüfen zu lassen, ob er unter diese Regelung fällt und ob sie mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind. Denn wer die Kosten für das private Arbeitszimmer in den Steuererklärungen für 2007, 2008 und 2009 weiterhin angegeben hat, kann mit einer Erstattung rechnen, da in diesen Fällen die Steuerbescheide mit einem sogenannten Vorläufigkeitsvermerk versehen wurden. Wer noch keine Steuererklärung für die vergangenen Jahre abgegeben hat, sollte die Kosten für sein Arbeitszimmer jetzt unbedingt mit angeben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zumindest in Teilen ein Stück Steuergerechtigkeit wiederhergestellt worden", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Obwohl eine Korrektur des Steuerbescheids grundsätzlich von Amtswegen erfolgt, sollten die Betroffenen aber die Änderung im Auge behalten und gegebenenfalls beim Finanzamt noch einmal nachfragen, wann mit einer Änderung zu rechnen ist.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.08.2010 - 04:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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