businesspress24.com - Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Arbeitsrecht
 

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 223077

Hitzeschutz im Betrieb


(businesspress24) - Im Sommer heizen sich gewerblich genutzte Räume wie Werkhallen, Werkstätten oder Büros oft über das erträgliche Maß hinaus auf. Maßgebliche Regelungen für diesen Bereich enthalten laut der D.A.S. die Arbeitsstättenverordnung und die am 23. Juni 2010 in Kraft getretene Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3,5 "Raumtemperatur".

Hintergrundinformation:
Arbeitnehmer haben kein Recht auf "Hitzefrei". Allerdings sagt der Gesetzgeber in der 2004 reformierten Arbeitsstättenverordnung, dass die Mitarbeiter in der Arbeitsstätte keinen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sein dürfen. Für konkretere Angaben musste man bisher in der Arbeitsstättenrichtlinie "Raumtemperatur" nachlesen, gemäß der in Arbeitsräumen die Temperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden durfte. Bei darüber liegender Außentemperatur ist ein Überschreiten des Wertes möglich. Die Neuregelung: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung legt auch die Technische Regel für Arbeitsstätten "Raumtemperatur" fest, dass 26 Grad nicht überschritten werden dürfen - zumindest nicht, wenn größere Hitze nicht betriebsnotwendig ist. Bei Außentemperaturen über 26 Grad mit Sonnenschutz gilt nun: Beim Überschreiten einer Raumtemperatur von 26 Grad müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Vorsicht ist angezeigt, wenn z. B. schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist. Hier muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und ggf. Hitzeschutzmaßnahmen treffen. Wird drinnen die Temperatur von 30 Grad überschritten, sind zwingend Schutzmaßnahmen nötig. In Frage kommen technische und organisatorische (z. B. Nachtauskühlung, Jalousien nachts schließen) sowie personenbezogene Schritte (Zuweisung eines kühleren Arbeitsplatzes). Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, sieht der Gesetzgeber den Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Schutzkleidung oder Entwärmung) nicht mehr als zum Arbeiten geeignet an.





D.A.S. Tipp: Die Technische Regel "Raumtemperatur" legt den technischen Standard fest. Erfolgreiche Klagen von Arbeitnehmern gegen zu heiße Arbeitsräume sind bisher nicht bekannt. Es gibt aber erfolgreiche Klagen von Arbeitgebern gegen deren Vermieter auf Installation von Hitzeschutzmaßnahmen oder Mietminderung (z.B. OLG Hamm, 28.2.2007, Az. 30 U 131/06). Diese Urteile können Arbeitnehmer und Betriebsräte als Ansatz nutzen, um gegen mangelhaften Hitzeschutz vorzugehen.



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de




Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Medien: Schwarz-Gelb einigt sich bei Gesundheitsreform
Auswirkungen innerstädtischer Autobahnen - unzumutbare Umweltbelastungen sind Vorschub für soziale S
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.07.2010 - 06:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223077
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 88 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Who is online

All members: 10 580
Register today: 1
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 126


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.