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Eilverfahren gegen Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes eingeleitet - iGZ-Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht

ID: 1557427


(ots) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hat eine Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht zu mehreren eingeleiteten Eilverfahren gegen das Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Weg gebracht. In dieser zeigt der iGZ noch einmal deutlich auf, dass die Einschr

Beim Bundesverfassungsgericht sind am 23. Dezember mehrere Verfahren von Unternehmen und betroffenen Personen aus der Fleischwirtschaft eingegangen, die das Inkrafttreten einiger Normen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu Beginn des neuen Jahres durch eine einstweilige Anordnung verhindern sollen. Der iGZ wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben.

Die gesetzlichen Beschr"Der Gesetzgeber konnte im gesamten Verfahren nicht valide belegen, warum die im Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgesehenen Beschr", erkl"Da hat der Gesetzgeber unserer Ansicht nach seinen Prognose- und Ermessensspielraum "

Bezeichnenderweise ging es bis zur Ver

Der iGZ hatte bereits in der Stellungnahme an das BMAS (https://ig-zeitarbeit.de /presse/artikel/igz-stellungnahme-das-bundesministerium-fuer-arbeit-und-soziales ) im vergangenen Juli auf die Statistiken der Bundesagentur f"Die wenigen dort eingesetzten Zeitarbeitskr" so Stolz. "Die Zeitarbeitseinsatz-Beschr"

Vielmehr w

Zusammenfassend hei"Wir halten die Verfahren "

Die iGZ-Stellungnahme ist hier abrufbar: https://ig-zeitarbeit.de/presse/artikel /eilverfahren-gegen-arbeitsschutzkontrollgesetz

Gern steht Ihnen der iGZ-Hauptgesch

S. Schwedmann Newsdesk Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. iGZ-Bundesgesch

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/70553/4801243 OTS: iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Original-Content von: iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.,



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Datum: 29.12.2020 - 09:10 Uhr
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