Hanseatisches Oberlandesgericht: Medienbeobachter benötigen eine Digitale Verarbeitungslizenz (FOTO)

(ots) -
- Urteil st
Medienbeobachter ben&doc.id=JURE180015633&st=ent) ) in einem Rechtsstreit zwischen einem Zeitungsverlag und einem Medienbeobachtungsunternehmen. Laut der seit kurzem vorliegenden Urteilsbegr
"Das aktuelle Urteil best", erkl"Unabh"
Medienbeobachter sind im Dreiecksverh
Einscannen ganzer Zeitungsseiten und Artikel-Speicherung in Datenbank unzul
Im Streitfall hat der beklagte Medienbeobachter unter anderem ganze Zeitungsseiten eingescannt, "Masterkopien" der von ihm ausgeschnittenen Zeitungsartikel erstellt und diese in seine durchsuchbare Datenbank eingestellt. Wie bereits das Landgericht Hamburg - und in einem anderen Rechtsstreit auch das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 450/17 Kart) - hat nun auch das Hanseatische Oberlandesgericht diese Praxis als urheberrechtsverletzend eingestuft. Die Vertr"Masterkopien" seien nicht nur vor
Digitale Verarbeitungslizenz aus Compliance-Gr
"Das Urteil untermauert den urheberrechtlichen Schutz von Zeitungsartikeln. Aus Compliance-Gr", bewertet der Urheberrechtsexperte Dr. Martin Schippan den Hamburger Spruch. Er ber
Eine solche digitale Verarbeitungslizenz kann von jedem Zeitungsverlag einzeln oder aber seit 2015 aus einer Hand
"Wir verstehen uns seit jeher als Partner sowohl von Verlagen wie auch Medienbeobachtern. Mit der digitalen Verarbeitungslizenz schaffen wir ein gro", fasst Thomas zusammen. "Mehrere Monitoring-Anbieter nutzen bereits die M" Abschlie"Vielleicht k"
Mit der gr
Die PMG vermarktet Inhalte und Rechte von rund 850 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen mit ca. 4.000 Print- und Online-Quellen. Davon sind
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Datum: 12.10.2020 - 22:00 Uhr
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