BFH: Corona-Schutz umfasst keine steuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen vor dem 19.03.2020
BFH: Corona-Schutz umfasst keine steuerlichen Vollstreckungsmaßnahmen vor dem 19.03.2020

(businesspress24) - Aufgrund der Corona-Pandemie sollte die Vollstreckung von Steuerschulden ausgesetzt werden. Das gilt laut Bundesfinanzhof aber nicht f
Um die Folgen der Corona-Pandemie f
Diese Anweisung gelte aber nicht f
In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um ein in der EU ans
Dagegen wehrte sich das Unternehmen und verwies auf die Anweisung des Bundesfinanzministeriums, dass von Vollstreckungsma
Der BFH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Verschonungsregelung vom 19. M
Dies gelte ebenso f
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanw
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Datum: 14.09.2020 - 03:15 Uhr
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