Auch wenn wir nicht sprechen koennen, haben wir trotzdem etwas zu sagen
Eine Tagung in der GWW Herrenberg eroertert Fragen zu selbstbestimmtem Leben für Menschen mit hohem Unterstuetzungsbedarf

(businesspress24) - Wie Teilhabe und Selbstbestimmung auch bei Menschen mit hohem Unterstlche er mit den anderen Teilnehmern mit Sprachger
An der Herrenberger Tagung berichten Oberdorfer und die anderen Teilnehmer mit hohem Unterst sendet eine Videobotschaft.
F"Alles eine Frage der institutionellen Haltung und des gelebten Werteverst", meldet sich GWW-Geschentionen des Workshops in Herrenberg. "Ein Denken in Alternativen", betont Andrea Stratmann, "ist unumg"
Ein weiteres von der GWW und der Stiftung Zenit ins Leben gerufene Projekt "Sprachlosigkeit? Kein Hindernis f" schlieerwindenden Hindernisse weiterhin ein hohes Hemmnis darstellt.
Eine gelingende Teilhabe steht auch im Fokus der Studie vom Institut Mensch Ethikwissenschaft (IMEW). Dabei stehen die konkreten Veriterin des IMEW bringt es bei der Herrenberger Tagung auf den Punkt: "Selbstbestimmung, Teilhabe und Mitbestimmung f" Die Ergebnisse der IMEW-Studie sollen im Herbst 2020 ver
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Wir sind die GWW.
Menschen, die durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, benötigen unterstützende Begleitung und bedarfsgerechte Hilfeleistungen, um soweit wie möglich selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die GWW hat es sich zur Aufgabe gemacht, für behinderte Menschen in den Landkreisen Böblingen und Calw Arbeits- und Wohnplätze, in der für sie jeweils geeigneten Form zu schaffen und die notwendigen Hilfe- und Förderleistungen bereitzustellen.
Diese Einrichtungen und Betreuungsleistungen stehen behinderten Menschen unabhängig davon zur Verfügung, ob die Behinderung überwiegend geistiger, körperlicher oder seelischer Natur ist.
Die GWW ist eine gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie verfügt über ein Stammkapital in Höhe von 15.300.000 EUR und betreut in über 20 Einrichtungen etwa 1.300 Menschen mit Behinderung.
Die Werkstätten der GWW sind nach § 142 SGB IX durch die Bundesanstalt für Arbeit anerkannt. Damit sind Kunden berechtigt, aus Aufträgen, die an die GWW vergeben werden, 50% auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen (§140 SGB IX). Grundlage ist die Leistung der Werkstatt, ohne Material und Fremdleistung.
Als gemeinnützige Gesellschaft ist die GWW berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
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Datum: 17.06.2020 - 10:10 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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