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Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

ID: 1549863

Ladenschließung, Kontaktverbot, Betretungsverbote, Hygieneverstöße


(businesspress24) - Was tun bei Bu



Die von den Landesregierungen im Rahmen der Corona-Pandemie im Schnellschussverfahren beschlossenen Regelungen zur Verhinderung der Corona-Verbreitung haben zwischenzeitlich zum Erlass von Bu



Hohe Geldbu



F



Diese Regelbu"Bu", erscheint im Hinblick auf die stark unterschiedlichen Betriebsgr"echten Regelfall" abzudecken.



Bu



Die Bu"Restaurants, Gastst" (vgl. CoronaSchVO-NRW vom 22.03.2020.) betroffenen Betriebe (z.B. Shisha-Bars) ratsam, den Vorwurf (so er denn



So ein Vorwurf sollte in jedem Fall durch einen engagierten und fachkundigen Rechtsanwalt ften vertraut ist. Weitere Informationen erhalten Betroffene jederzeit unter der 24h-Notfallnummer 0176/45656450.



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Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa & Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.05.2020 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1549863
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Ansprechpartner: Leonid Ginter
Stadt:

Nordrhein-Westfalen - Hamm


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Kategorie:

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