Markenrecht: Verwendung des Öko-Testsiegels – Differenzierung zwischen eingetragener und bekannter Marke
Der Öko-Test Verlag (Klägerin) war der Meinung, dass der Zahnpasta Hersteller Dr. Rudolf Liebe GmbH & Co. KG (Beklagte) sie in ihren Markenrechten verletze, indem er auf seiner „Amiomed Flurid-Kamillen-Zahncreme“ das Öko-Testsiegel aufdruckte. Für den Aufdruck hatte die Beklagte nach einem Test des Öko-Test Verlags von 2005 bis zu einem neuen Test im Jahre 2008 einen Lizenzvertrag mit dem Öko-Test Verlag abgeschlossen. Nach dem erneuten Test hat die Dr. Rudolf Liebe GmbH & Co. KG keinen neuen Lizenzvertrag abgeschlossen, das Testsiegel jedoch weiter benutzt.

(businesspress24) - Nachdem dem & Co. KG Berufung zum Oberlandesgericht D
Der EuGH entschied, dass die Benutzung der Klagemarke, welche ein Testsiegel darstellt, lediglich f
Eine Markenverletzung kann sich jedoch aus dem Schutz der bekannten Marke ergeben. Bekannte Marken genie
Fazit
Das Urteil des EuGH zeigt, dass f
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Datum: 27.05.2020 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Nadine Balzert
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 27.05.2020
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