Wettbewerbsrecht: Automobilwerbung
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine großformatige Printwerbung für einen Neuwagen auch alle wesentlichen Angaben zur Motorisierung enthalten muss (Urt. v. 13.03.20 Az. 6 U 267/19). Ohne diese Angaben dürfe eine Werbung nicht weiter geschaltet werden.

(businesspress24) - ns Visier eines Vereins zur Bekn Fahrzeugs wurden nicht getroffen. Das Autohaus wurde abgemahnt und im Nachgang gerichtlich auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen.
Das OLG K"Aufforderung zum Kauf" gem.
Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Markenrecht haben, k
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.
Ihr Ansprechpartner f
Rechtsanw
WAGNER Rechtsanw
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.05.2020 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1549218
Anzahl Zeichen: 1707
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nadine Balzert
Stadt:
Saarbrücken
Telefon: +49 681 958282-0
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.05.2020
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 169 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wettbewerbsrecht: Automobilwerbung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).