EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
(ots) - ------------------
29.04.2020
Oberbank AG Linz FN 79063 w ISIN AT0000625108 (Stammaktien) ISIN AT0000625132 (Vorzugsaktien) Erg
Aufgrund eines am 29. April 2020 eingelangten Verlangens gem
13) "Beschlussfassung "
14) "Beschlussfassung genden "ALGAR"), die Ausgestaltung der Konditionen der Garantievereinbarungen zwischen der ALGAR und den 3 Banken, insbesondere die Gesellschaftervereinbarungen und deren Adaptierungen, ein risikoad"state-of-the-art" Kreditrisikosystem fvi)------ Ab welcher H"at arm''s length"-Prinzip? (xiv)----- Wie werden die in den Garantieentgelten enthaltenen Maluszahlungen berechnet? Von welcher Bemessungsgrundlage werden die 30%-igen Maluszahlungen berechnet? (xv)----- Warum wurden die Maluszahlungen mit Gesellschafter"etwas verursacherbezogener" ausgestaltet? Was bedeutet "etwas" verursacherbezogen? Waren die Maluszahlungen bis dahin nicht verursachergerecht? Wenn ja, wie wird dies begrlung der "Unabh" der einzelnen Banken gew"Unabh" der einzelnen Banken unterste durch die Konstruktion und den Betrieb der ALGAR und der Konditionen zwischen der ALGAR und den 3 Banken, insbesondere des Bonus-/ Malussystems, entstehen und, wenn ja, welche?
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15) "Beschlussfassung "BVG") Dividenden an die BVG ausgezahlt wurden und, wenn ja, wann, auf welcher Grundlage und in welcher H
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16) "Beschlussfassung "Xanthos") im Zusammenhang mit dem Antrag der Xanthos in der ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank vom 14.5.2019 auf Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates von 12 auf 11 Mitglieder gab. Die Durchfen Rechtsvertreterin, Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanw& Partner RechtsanwKS und/oder der BTV mit der Oberbank? Wenn ja, mit wem und wie erfolgt die Entlohnung? Wie wird die Geheimhaltung durch die jeweiligen Rechtsvertreter in den jeweiligen Verfahren der 3 Banken-Gruppe untereinander sichergestellt? Nehmen die Rechtsvertreter der BTV und/oder BKS an Organsitzungen der Oberbank teil und wenn ja, in welcher Funktion?
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17) "Beschlussfassung "G3B" ) und / oder (iv) W"W"at arm''s length"-Prinzip immer und ausnahmslos entsprochen wurde; (ii) es Finanzierungen zwischen der Oberbank und (i) BKS, (ii) BTV, (iii) G3B und / oder (iv) W"at arm''s length"-Prinzip immer und ausnahmslos entsprochen wurde; f
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18) "Beschlussfassung
1. es Zahlungen oder sonstige Leistungen zwischen (i) der Oberbank und Gesellschaften/Personen, die direkt oder indirekt an der Oberbank beteiligt sind, oder (ii) zwischen der Oberbank und Gesellschaften/Personen, an denen die Oberbank direkt oder indirekt beteiligt ist, oder (iii) der Oberbank und direkten oder indirekten Aktion"at arm''s length"-Prinzip entsprochen wurde; 2. es Finanzierungen zwischen (i) der Oberbank und Gesellschaften/Personen, die direkt oder indirekt an der Oberbank beteiligt sind, oder (ii) zwischen der Oberbank und Gesellschaften/Personen, an denen die Oberbank direkt oder indirekt beteiligt ist, oder (iii) der Oberbank und direkten oder indirekten Aktion"at arm''s length"-Prinzip entsprochen wurde; f
Die Durchf"befreundeten Investoren" der Oberbank im Sinne der Festschrift 150 Jahre Oberbank (Seite 93)? (ii) Gab es abgesehen von Dividendenzahlungen Zahlungen oder sonstige Leistungen von der Oberbank an "befreundete Investoren" (siehe Festschrift 150 Jahre Oberbank, Seite 93) und, wenn ja, welche, aufgegliedert nach "befreundeten Investoren", Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allf"at arm''s length"-Prinzip immer und ausnahmslos entsprochen wurde?
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19) "Minderheitsverlangen gem
1. R
vor den staatlichen Gerichten. Die Bestellung des Vertreters zur F"
Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen gem
* Aktion"Erg") In dem auf der Internetseite der Gesellschaft ver
Linz, im April 2020 Der Vorstand
R
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Oberbank AG Untere Donaul
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Original-Content von: Oberbank AG,
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Datum: 29.04.2020 - 12:08 Uhr
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