KfW-Schnellkredit kann ab dem 15. April beantragt werden
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(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen darauf hin, dass ab dem 15. April der KfW-Schnellkredit 2020 beantragt werden kann. ?Unternehmen, Selbststchaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
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Datum: 14.04.2020 - 09:04 Uhr
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