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KfW-Schnellkredit kann ab dem 15. April beantragt werden

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(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen darauf hin, dass ab dem 15. April der KfW-Schnellkredit 2020 beantragt werden kann. ?Unternehmen, Selbststchaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK stehen fhttps://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.



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Datum: 14.04.2020 - 09:04 Uhr
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