Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden
(ots) - Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach das Verbot der
gesch
Regelung hatte die Schw
und damit lebensverk
bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die
verhindert, dass Beihilfe zum Suizid zur Selbstverst
Gesetzgeber steht vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil
gerecht zu werden, wonach im Ausnahmefall der Einzelne sein Leben selbstbestimmt
beenden k
vorgebeugt werden, wonach Sterbehilfe zum Normalfall f
sich eine solche Gewohnheit einschleichen kann, zeigen die Niederlande, wo
aktive Sterbehilfe seit 2001 erlaubt ist und die Zahlen seitdem drastisch
gestiegen sind. Bei der Sterbehilfe kann es nur darum gehen, todgeweihte
Menschen vor einem qualvollen Sterben zu bewahren. Es kann aber nicht darum
gehen, Menschen grunds
Selbstt
werden. Eine wichtige Lehre aus dem Urteil ist, dass sich zwischen Leben und Tod
nicht alles haarklein regeln l
Verfassungsgericht gekippt wurde, hatten die Parlamentarier wochenlang
gewissenhaft beraten. Am Ende erwies es sich als nicht praxistauglich. Bei einer
neuen Regelung sollte man den Sterbehilfe-Organisationen weiterhin das Handwerk
verbieten.
deren Wille auszuloten und zu respektieren. www.rp-online.de
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Datum: 26.02.2020 - 13:13 Uhr
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