Carsten Hütter: Bundesinnenministerium widerspricht rechtswidriger Forderung nach Entfernung von AfD-Mitgliedern aus Öffentlichem Dienst
(ots) - Der stellvertretende Bundesschatzmeister Carsten H
kommentiert die pauschale Forderung, alle AfD-Mitglieder aus dem
Dienst zu entfernen:
"Dies ist vom Bundesinnenministerium schon vor einem Jahr als rechtswidrig
eingesch
Beh
Verpflichtungen von Staatsbediensteten zu pr
legte am 27.03.2019 das Ergebnis in Form eines Dienstvermerks an (BMI-AZ: D 2 -
30100/13#5), der auf der Beh
wichtigsten Punkte sind folgende:"
- Die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zugh
einer ihrer Gruppierungen / Organisationen f
betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen.
Vielmehr m
Handlungen bzw. Aktivit
rechtfertigen, dass die jeweilige Beamtin oder der Beamte
ein Dienstvergehen begangen haben.
- Die Zugeh
Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit
nicht festgestellt wurde, die aber von den
Verfassungsschutzbeh
behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz.
Carsten H"Diese Forderung ist daher nicht allein rechtswidrig,
sondern widerspricht auch im Grundgesetz verbrieften Grundrechten und damit
unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei ihrem Kampf gegen die AfD
scheinen bei den politischen Wettbewerbern mittlerweile die letzten Hemmungen
gefallen zu sein."
Quelle:
1) BMI-Dienstvermerk vom 27.03.2019: https://www.bmi.bund.de/Share
dDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-die
nst /beamte/vermerk-neutralitaet-und-verfassungstreue.pdf?
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Datum: 23.02.2020 - 08:07 Uhr
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