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Staatsrechtler: Extremismusbegriff ist verfassungswidrig

ID: 1543663


(ots) - Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha hat
die Kategorie "extremistisch" als "politischen Kampfbegriff" kritisiert. Im
Gespr"neues deutschland" (Freitagausgabe) sagte er:
"Eigentlich kann jeder, der Kritik
extremistisch gebrandmarkt werden." Nicht zuletzt, weil der Begriff so unscharf
sei, stehe er weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsschutzgesetz.

Das Berliner Finanzamt hatte entschieden, der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes - Bund der Antifaschisten den Status der Gemeinn
entziehen und darauf verwiesen, dass die Vereinigung vom bayerischen
Verfassungsschutz als "linksextremistisch beeinflusst" eingestuft wird. Mit
Blick auf diese Entscheidung forderte Kutscha eine Reform der Abgabenordnung.
"Man hat vor etwa zehn Jahren in die Abgabenordnung hineingeschrieben, dass
Organisationen nicht gemeinn
Bundes oder eines Bundeslandes als extremistisch bezeichnet werden. Da hat man
den Extremismusbegriff in ein formelles Gesetz aufgenommen, was in meinen Augen
verh", so Kutscha. Der Begriff sei "juristisch v".

Als Eingriffsnorm sei der Begriff auch verfassungswidrig. "Das
Bundesverfassungsgericht verlangt in st
Eingriffsnormen bestimmt sein m
wei", so der Professor
f
Hochschule f

Zugleich kritisierte er, dass politischen Vereinen wie Attac und Campact die
Gemeinn"eine Organisation
vom Staat abgestraft wird, weil sie politische Forderungen erhebt", so Kutscha.
"Jeder Kaninchenz
ber
Bildungsarbeit betreiben, sondern nat
stellen."

Der Jurist forderte auch, disziplinarische Ma
d
wenn sie im Amt Volksverhetzung betrieben. Dies m
Personen gelten. "Wir d
benachteiligen", etwa wenn er Mitglied einer legalen Partei wie der AfD sei,
sagte Kutscha.

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Datum: 26.12.2019 - 12:40 Uhr
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