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Kommentar zum Stichwahl-Urteil in NRW

ID: 1543556


(ots) - Nun steht juristisch fest, dass B
den Kommunalwahlen am 13. September 2020 nicht im ersten Wahlgang bestimmt
werden. Es sei denn, ein Kandidat bekommt auf Anhieb die absolute Mehrheit.
Ansonsten bleibt es bei der Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den
meisten Stimmen in der ersten Runde.

Das h
Zeiten, in denen viel
Extremisten gesprochen wird, hat der Vorsto
Landtagsmehrheit, die Stichwahl bei der Abstimmung
Landr
die Beteiligung ohnehin relativ schwach ist, erg
Legitimation von Amtstr
einem Wahlgang mit 38 Prozent der Stimmen zu gewinnen als in einer Stichwahl die
absolute Mehrheit zu bekommen.

Nat
Idee: Da die Gr
vereinzelt f
gef
w
an die St
Stichwahlen aus dem Weg zu gehen.

Zwischen den Jahren und bei den Neujahrsempf
werden, wer f

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Westfalen-Blatt
Andreas Schnadwinkel
Telefon: 0521 585-261
wb(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 20.12.2019 - 15:00 Uhr
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