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Rudimentäre, schöngerechnete, rechtlich nicht geprüfte Staatsfondsmodelle eignen sich nicht als Basis für neue Richtungsentscheidungen in der Altersversorgung

ID: 1542265


(ots) - "Die aktuelle Diskussion
kapitalgedeckten Altersvorsorge mittels quasiobligatorischer Staatsfonds sehen
wir mit gro
nicht zu Ende gedacht. Kosten rechnet man sch
Aufwand auf die Arbeitgeber verlagert wird und die Kosten der Auszahlungsphase
negiert werden. Verbreitungserfolge stellt man in Aussicht ohne die
kannibalisierende Wirkung solcher Modelle zu ber", erkl
Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft f
Dr. Georg Thurnes, am Rande einer aba-Vorstandssitzung in Stuttgart.

Verbraucher sollen
organisiertes Standardvorsorgeprodukt einzahlen, so der Plan. Sie k
Modell rausoptieren und den Betrag, der abgef
behauptet, dass ein solches Modell verwaltungsarm ist, der verkennt die
Realit
Dokumentationspflichten treffen, die sicher im Rahmen von Betriebspr
kontrolliert werden. Hat der Arbeitnehmer Fragen zum System, wird der
Arbeitgeber die erste Anlaufstelle sein. Man sollte mal
welche Gesamtkosten hier auf die Arbeitgeber zukommen. Nur als Indiz: Aus dem
Bereich der Sozialversicherung wissen wir, dass die Deutsche Rentenversicherung
j
sie
durchf

"Die angeblich niedrigen Verwaltungskosten eines staatlich organisierten
Standardvorsorgeprodukts sind zudem kein Alleinstellungsmerkmal. Gerade
betriebliche Versorgungseinrichtungen sind extrem kosteng", so Thurnes.
Betriebliche Versorgungswerke genie
Arbeitnehmern, da Betriebs- und Tarifpartner passgenaue Systeme entwickeln
k"Es kann doch nicht im Interesse der Politik sein Arbeitgeber und
Gewerkschaften diesen Gestaltungshebel aus der Hand zu nehmen," erl
Thurnes. Doch genau das geschehe, wenn Arbeitnehmer, die zwangsweise in den
Staatsfonds einbezogen w
betrieblichen Altersversorgung aussteigen w

Auch rechtlich bestehen Bedenken. Kommt es zu unzul
Wettbewerbs? Die Organisation soll
erfolgen, stellt das wirklich einen sicheren Zugriffsschutz und Schutz vor




Einflussnahme dar? Ist durch die Konstruktion nicht Staatshaftung f
vorprogrammiert, dass einmal Probleme auftauchen?

"Einige der diskutierten Staatsfondsmodelle sollen keine Garantien enthalten.
Das ist sinnvoll, aber - wie die Erfahrungen mit den Sozialpartnermodellen
zeigen - Arbeitnehmern nur schwer kommunizierbar. Und das, obwohl bei der reinen
Beitragszusage in der bAV ausgekl
Ansatz Sicherheit schaffen. Die diskutierten Staatsfondsmodelle setzen vor allem
auf den Aktienmarkt, die Risiken tragen allein die Sparer, was sie aller
Erfahrung nach gerade nicht wollen. Das macht aber nichts, als Zwangssparmodell
mit der M
leisten. Der " erl

"Mich " so das Fazit, das Thurnes zieht. "Vor
allem sollte man erst dar
vor allem die Ausgestaltung der Leistungsbezugsphase und die tats
anfallenden Kosten und rechtlichen Fragen gekl"

Die aba ist der deutsche Fachverband f
Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
parteipolitisch neutral und setzt sich seit 80 Jahren unabh
Durchf
in der Privatwirtschaft und im

Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Gesch

+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann(at)aba-online.de

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Datum: 21.11.2019 - 11:42 Uhr
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