businesspress24.com - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eing
 

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich (FOTO)

ID: 1541342


(ots) -
- Ab dem 1. November 2019 k
Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht f
ihre Nebenwohnung beantragen. Bislang war dies nur f
m
angemeldet waren.

- Der Beitragsservice stellt auf rundfunkbeitrag.de ein
Online-Formular zur Verf
eingetragene Lebenspartner gemeinsam einen Befreiungsantrag f
ihre Nebenwohnung stellen k

- Die Befreiung f
der Antragstellung bzw. bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt,
sofern die Befreiungsvoraussetzungen w
eingetreten sind.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Befreiungsverfahren f
f
der Rundfunkbeitragspflicht f
Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung
zus
Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim
Beitragsservice angemeldet waren.

Gesetzliche Neuregelung nach BVerfG-Urteil

Mit dem ge
tr
Rechnung. Diesen haben die Regierungschefs/-innen der L
unterzeichnet. Damit reagieren sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 18. Juli 2018. Darin hatte das Gericht unter anderem festgelegt, dass
Inhaber/-innen von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen
m

Kreis der befreiungsberechtigten Personen erweitert - Verfahren vereinfacht

"Dass der Gesetzgeber das Befreiungsverfahren f
klar regelt und dabei auch den Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erweitert, ist eine gute Nachricht",
so Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federf
Beitragsangelegenheiten zust
aus beruflichen Gr

Mit dem neuen Verfahren werde Vieles einfacher, best
Altmann, kommissarischer Gesch
eingespielt habe, werde es allerdings noch eine Zeit dauern. Zudem kommen die
Neuerungen Paaren nicht automatisch zugute: "Befreiungsantr




Vergangenheit abgelehnt werden mussten, weil die Befreiungsvoraussetzungen nicht
vorlagen, pr
Befreiungsvoraussetzungen." Ehepartner/-innen oder eingetragene
Lebenspartner/-innen, die sich nach den neuen Regelungen von der
Rundfunkbeitragspflicht f
erneut einen Antrag stellen.

Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend

Der Befreiungsantrag ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der
Befreiungsvoraussetzungen, also etwa dem Einzug in eine Nebenwohnung, beim
Beitragsservice zu stellen. Wird der Antrag sp
Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der
Antragstellung. Eine r

Bei laufenden Antrags- bzw. Widerspruchsverfahren ber
Beitragsservice die Neuerungen automatisch. Ehepartner/-innen und eingetragene
Lebenspartner/-innen, die bereits einen Befreiungsantrag f
gestellt haben,
erneut an den Beitragsservice wenden.

Befreiungsantrag am besten online stellen

Neue Befreiungsantr
gestellt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung, aus der die
melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das
jeweilige Einzugsdatum hervorgehen, oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid
erforderlich.

Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem/der Inhaber/-in von Haupt-
und Nebenwohnung ausschlie
Lebenspartner/-in. Sonstige vollj
sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre
Beitragspflicht gepr

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema Beitragsbefreiung f
Nebenwohnungen finden sich auf rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den
Button "Nebenwohnung befreien" auf der Startseite oder per Eingabe des Webcodes
BF08 in das Suchfeld).



Der Beitragsservice mit Sitz in K
Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der
Geb
hervor, die 1973 gegr
Rundfunkgeb
Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und
nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.



Pressekontakt:
Christian G
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse(at)rundfunkbeitrag.de

Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,

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Datum: 01.11.2019 - 01:00 Uhr
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