Rheinische Post: Punkte-Plan gegen Clankriminalität in NRW
(ots) - Die nordrhein-westf
den Kampf gegen kriminelle Familienclans weiter versch
noch unver
Bosbach-Kommission zur Bek
D"Rheinischen Post" (Montag) vorliegt, pl
Polizei und Justiz mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten.
Demnach soll der "rechtsstaatliche Werkzeugkasten" in personeller,
technischer und rechtlicher Hinsicht erweitert werden. Das aus 16
Experten bestehende Gremium unter der Leitung des CDU-Politikers
Wolfgang Bosbach macht in seinem Zwischenbericht insgesamt 21
Vorschl
zun
Es sei unabdingbar, dass sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und
Steuerfahndung sowie die Ausl
schneller austauschten. Entsprechend sollte ein sogenannten
Strategisches Informationszentrum wie in Bayern gegr
dem gemischte Teams aus Polizisten und Wissenschaftler
zusammenarbeiten k
spezialisierte Kommissariate eingerichtet werden. Auch m
Ausl
und es m
Straft
konsequent in ihre Heimat zur
regte die Kommission unter anderem regelm
Clan-Ermittler an sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit der
Polizei in Nachbarstaaten, einen Ausbau der polizeilichen
Datenbanken, mehr Observierungskr
mobilen Einsatzkommandos und mehr Befugnisse bei der
Funkzellenauswertung, mit der sehr pr
Tatverd
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.09.2019 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539738
Anzahl Zeichen: 3535
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 31 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Punkte-Plan gegen Clankriminalität in NRW
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).