Rheinische Post: "Clan-Bericht" bestätigt
Konzept der Polizei
Kommentar Von Christian Schwerdtfeger
(ots) - Unbedingt viel Neues zur Bek
Clan-Kriminalit
der von der Landesregierung eingesetzten "Bosbach-Kommission" nicht.
Die Rufe nach Aussteigerprogrammen, nach besserer Integration,
konsequenteren Abschiebungen krimineller ausl
sowie mehr rechtlichen Befugnissen f
ist in der oder
und zum Teil bereits auf den Weg gebracht worden. Es gibt l
Schwerpunktstaatsanwaltschaften und spezielle "Clan-Kommissariate" in
einzelnen Beh
erfolgreich arbeiten. Wichtig ist die Arbeit und das vorgelegte
Ergebnis der 16-k
14-seitige Bericht des unabh
der vielen polizeilichen Ma
Jahr gegen kriminelle Clans ergriffen werden. Und an der ein oder
anderen Stelle liefert der Bericht auch neue Impulse f
gegen die kriminellen arabischen Gro
m
auch, dass die Politik endlich verstanden hat. Denn entstehen konnte
diese kriminelle Unterwelt nur wegen jahrzehntelangen Wegguckens,
Verharmlosens und Nichtstuns seitens Politik und Polizei. Dabei gab
es gen
davor warnten. Aber wegen falsch verstandener politischer Korrektheit
wurden s
zumindest in gro
Endlich wird konsequent gegen Clans in NRW vorgegangen - und das mit
einem breiten Konsens.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.09.2019 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539731
Anzahl Zeichen: 3069
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 38 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: "Clan-Bericht" bestätigt
Konzept der Polizei
Kommentar Von Christian Schwerdtfeger
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).