Rheinische Post: Kommentar: Dieses Urteil ist ein Skandal
(ots) - Das Berliner Landgericht hat Recht gesprochen,
aber es hat unrecht. Das Gericht wollte die Meinungsfreiheit
sch
eine schmerzhafte, eine grundfalsche Entscheidung getroffen. Mit
ihrem Beschluss, derbste Beleidigungen gegen die Gr
Renate K
Rechtsstaat. Bei dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 27 AR 17/19
handelt es sich um einen zw
Man muss sich die Beleidigungen leider noch einmal
vergegenw"Drecks Fotze", als "Schlampe", als "St
Schei" wurde Renate K"Geisteskrank", als "Alte
perverse Dreckssau", als "Sonderm". Einer hat geschrieben:
"Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal
wird". Und ein anderer fragte: "Wurde diese ,Dame'' vielleicht als
Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihrem Verstand
eingeb" Nichts davon sei eine strafbare Beleidigung, befand das
Landgericht Berlin. Es handele sich um sachliche Kritik mit dem
Stilmittel der Polemik. Das ist kaum zu ertragen.
Wie soll man dem grassierenden Hass auf den Stra
Internet Einhalt gebieten, wenn ein Gericht sagt: Solange
Beleidigungen einen Sachbezug haben, sind sie okay? Wie soll man
einem Schulkind erkl
derartige Begriffe passend w
Meinungsfreiheit des Grundgesetzes einen B
besteht nicht darin, dass jeder alles sagen darf, sondern darin, dass
jeder alles sagen darf, was nicht ehrverletzend ist. Was dieses rauer
gewordene Land braucht, ist mehr Sensibilit
nicht weniger. Die n
aufheben.
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Datum: 19.09.2019 - 15:57 Uhr
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