Rheinische Post: Kommentar: NRW hat zu viele Krankenhäuser
(ots) - Die Reform der Krankenhauslandschaft ist
wirtschaftlich angeschlagen. Auch die medizinische
Versorgungsqualit
Kliniken bieten Behandlungen an, mit denen sie zu wenig Erfahrung
haben. Andere finden kaum noch gute
medizinischen Ger
teurer. H
neuesten Techniken ein. Was sich im Internet-Zeitalter auch schneller
als fr
Patienten davonlaufen. Zumal die Gesellschaft immer mobiler wird.
Weniger Krankenh
die Patienten. Diese gesundheitspolitische Binse, gerade erst wieder
durch eine Bertelsmann-Studie belegt, schreit schon lange nach
Konsequenzen. Aber Generationen von Gesundheitsministern sind bislang
davor zur
Patienten- und
Politiker ihnen "ihr" Krankenhaus wegnehmen will. Es ist der Fluch
der Gesundheitspolitik, dass ihre Themen so leicht emotionalisierbar
sind. Jede noch so vern
einen Berg von Polemik, auf dem die Absturzgefahr f
Gesundheitsminister erheblich ist. Es ehrt Laumann, dass er sich
diesem Risiko aussetzt. Allerdings tut er das mit wohl
Timing. Die Zeit bis zur n
Entwurf seiner Reform ausreichen. Dann ist Laumann 65. Wahrscheinlich
wird ein Nachfolger die heikle Umsetzung der massenhaften Schlie
von Krankenh
haben wird, steht in den Sternen.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.09.2019 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539064
Anzahl Zeichen: 1403
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 27 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: NRW hat zu viele Krankenhäuser
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).