Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung geltenden Rechts im Freistaat Bayern
(ots) - Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C
18.1718) f
Gerichtshof (EuGH) heute
Zwangshaft gegen
verantwortlichen Amtstr
Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018.
Dazu J"Die heutige
Verhandlung vor dem Europ
f
der Verhandlung Bezug genommen auf drei Beispiele aus Deutschland, in
denen es bereits zur Anwendung der Beugehaft gegen
kam. Wir werten dies als wertvolles Signal und sind hoffnungsfroh,
dass es in ein paar Monaten ein deutliches Urteil f
Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern geben wird. Denn
die bisherige Praxis, die symbolischen Zwangsgelder in H
maximal 10.000 Euro vom Innen- ans Finanzministerium zu verschieben,
ist g
Bayern zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bewegen. Dieser
Bewertung stimmte auch der Vertreter der EU-Kommission zu. Seit 2014
weigert sich die Bayerische Staatsregierung, das rechtskr
Urteil umzusetzen. Ministerpr
sein Vorg
Dieselkonzerne anstatt seine B
Diesel-Abgasen zu sch"
Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist
zur
Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskr
Urteil f
in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt
aufzunehmen. In dem vorangegangenen Beschluss von November 2018 wirft
der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpr
S
Gerichts sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats vor.
Im n
November 2019 seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen
Termin zur Urteilsverk
Monaten mit einem Urteil.
Links:
Fragen und Antworten zu dem Verfahren:
https://www.duh.de/faqs-saubere-luft/#c73552
Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: http://l.duh.de/p181121
Beschluss des BayVGH vom 27.8.2018: http://l.duh.de/p180827
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J
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Datum: 03.09.2019 - 12:42 Uhr
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