Jörg Meuthen: Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer beschädigt
(ots) - Die AfD hatte in Sachsen wegen der K
Kandidatenliste f
Verfassungsgerichtshof in Leipzig f
darf bei der Wahl in Sachsen mit 30 Listenkandidaten antreten.
Dazu erkl
"Nun ist auch h
Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat. Der
s
Landeswahlleiterin unter diesen Umst
Durch ihr nachweislich falsches Handeln zum Nachteil der AfD hat sie
das Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer besch
des Verfassungsgerichtshofs zeigt allerdings auch, dass der
Rechtsstaat bei Gegenwehr unsererseits noch funktioniert. Und mit
dieser juristischen Gegenwehr muss jede Beh
rechnen, die uns illegal behandeln und benachteiligen will."
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Bundesgesch
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Datum: 16.08.2019 - 11:02 Uhr
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