BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim
Die von den Eltern geerbte Immobilie muss innerhalb von sechs Monaten vom Erben zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
(businesspress24) - Fwww.mtrlegal.com.
Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 28. Mai 2019 festgezurrt, was unter einer unverz
In dem vorliegenden Fall hatte sich der Erbe zu viel Zeit gelassen und musste daher Erbschaftssteuer zahlen. Er hatte von seinem Vater im Januar 2014 u.a. ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfl
Die Klage des Erben gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Der Kl
In Erbf
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Datum: 16.08.2019 - 11:30 Uhr
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