Rheinische Post: Kommentar: Ein lebensnahes Urteil zu Diesel-Fahrverboten
(ots) - Das Oberverwaltungsgericht M
weises Urteil gesprochen. Es besagt: An den Schadstoff-Grenzwerten
ist nicht zu r
eingehalten werden, das muss sich am Grundsatz der
Verh
Hinweise gegeben: Wenn etwa die Versorgung der Bev
besonders wichtige Verkehrswege gravierend betroffen w
es keine Fahrverbote geben. Und noch einen Grundsatz h
Richter sehr hoch: den der Verl
geringf
werden, ein neues Auto zu kaufen. Schon gar nicht, wenn dann
wom
Weise ist das Urteil, weil es lebensnah ist. Die Sorge der B
gro
Viele Autofahrer haben sich noch vor wenigen Jahren einen neuen
Diesel-Pkw in dem Glauben angeschafft, sie t
Umwelt. Wenn sie nun mit Fahrverboten und einer Entwertung ihres
Eigentums konfrontiert worden w
Politikverdrossenheit Vorschub geleistet. Die Autokonzerne hingegen
stehen jetzt erst recht am Pranger. Die jahrelange Weigerung
f
Image der Branche schwer geschadet. H
und auf eigene Kosten nachger
machen, dann w
geblieben. Die am Mittwoch erhobene Anklage gegen den fr
Audi-Chef Rupert Stadler macht zumindest Hoffnung darauf, dass die
Aff
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.07.2019 - 14:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1537487
Anzahl Zeichen: 3226
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 28 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Ein lebensnahes Urteil zu Diesel-Fahrverboten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




