Westfalen-Blatt: ein Kommentar zur tödlichen Attacke auf einen Jungen im Frankfurter Hauptbahnhof
(ots) - Da ist es wieder, dieses Gef
Fassungslosigkeit, Ohnmacht. Von Wut, aber auch tiefer Trauer und
Mitgef
Antworten gibt. Der Tod eines Kindes l
zur
vor den Augen seiner Mutter sterben musste. Man muss nicht selbst
Vater oder Mutter sein, damit es einem das Herz zerrei
daran, einen Moment inne zu halten und in Gedanken bei der Mutter und
der Familie zu sein. Ihnen sollte unser Mitgef
Lokf
von Gleis 7 nie wieder aus ihrem Kopf bekommen. Das Unfassbare ist
passiert. Und es bleiben Fragen. In Deutschland tobt l
Debatte. Wie nach Terroranschl
reflexartig mit dem Ruf nach Repression. Mehr Polizei, mehr Kameras,
mehr Grenzsicherung, mehr
Tod des Kindes sogar politisches Kapital zu schlagen. Niemand ist
gegen Fortschritt. Aber nichts von all den Forderungen kann uns
eine maximale Sicherheit garantieren. Die gibt es n
Nicht am Bahnsteig, nicht am Flughafen, nicht auf einer norwegischen
Insel - nirgendwo. Das hei
m
sensibler machen. Mehr Zivilcourage, mehr Aufmerksamkeit, mehr
R
Caf
nach der grausamen Tat von Frankfurt. Und nicht Hass, Panik und Wut.
Und erst recht nicht Politiker, die auf perfide Art nur
sch
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz(at)westfalen-blatt.de
Original-Content von: Westfalen-Blatt,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.07.2019 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1537442
Anzahl Zeichen: 2407
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 67 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: ein Kommentar zur tödlichen Attacke auf einen Jungen im Frankfurter Hauptbahnhof
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




