Rheinische Post: Kommentar /
Wählen für Fortgeschrittene
= Von Henning Rasche
(ots) - Die AfD ist keine Partei wie jede andere.
V
fordern nicht nur Widerspruch, sondern auch erh
der eurokritischen Professorenpartei hat sich die AfD in wenigen
Jahren zu einer nat
Trotzdem gelten f
f
das Gesetz kein Instrument sein. Wenn vor der Landtagswahl in Sachsen
die Rechtm
jedenfalls kein Argument sein: die politische Gesinnung der Partei.
Die Liste darf nicht gek
erscheint. Und umgekehrt gilt: Die Liste darf nicht aus
vorauseilendem Gehorsam bestehen bleiben. Nur weil die Partei nicht
die Gelegenheit bekommen soll, sich als Opfer zu stilisieren, darf
man ihr keine Fehler durchgehen lassen. Beides w
falsch.
Wie sollte man nun mit dem Fall Sachsen umgehen? Klar ist: Mit
seiner Verfassungsbeschwerde hat sich der Landesverband blamiert.
Erneut zeigte sich, dass die AfD es mit Formalit
genau nimmt. Sie schustert eine amateurhafte Beschwerde zusammen und
gibt sich entt
herablassen. Aber nur weil die AfD immer wieder mit Formfehlern
auff
der Landesliste in Sachsen ist ein massiver Eingriff in die
Demokratie. Die Mehrheiten im Landtag k
die AfD die Wahl der Landesliste unterbrochen hat. Ist das
angemessen? Vielleicht. Entscheiden sollte dies das zust
Gericht - vor der Wahl. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat am
Donnerstag Gelegenheit dazu.
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Datum: 24.07.2019 - 15:10 Uhr
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