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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wohnrecht im Grundgesetz

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(ots) - Das Vertrauen in das Grundgesetz scheint
unersch
Recht auf bezahlbaren Wohnraum als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen werden. Die Forderung klingt gut. Leider ist noch keine
einzige neue Unterkunft gebaut. Im Gegenteil: Zus
Grundst
Grundgesetz Investoren noch abschrecken. Nur sie aber k
was in einer Marktwirtschaft zu niedrigeren Preisen f
Angebot erh
Dabei ist das Menschenrecht auf Wohnen l
Deutschland unterschriebenen Internationalen Pakt
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Europ
Sozialcharta festgeschrieben. Ein gleichlautender Satz im
Grundgesetz w
vor allem Aktionismus. Schon 1919 stand das Wohnrecht einmal in
einer deutschen Verfassung. Ein Blick auf die Situation in Berlin und
anderen Gro
Paragraf das Wohnproblem f



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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Kommentar von Rolf Obertreis
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Datum: 05.06.2019 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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