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Ein Jahr EU-DSGVO: Herzlichen Glückwunsch! Aber was hat sich überhaupt geändert?

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LEXDATA zündet eine Geburtstagskerze an, bringt Licht ins Dunkle: Eine griffige Zusammenfassung der Änderungen und Konsequenzen der vor einem Jahr in Kraft getretenen EU-DSGVO ...


(businesspress24) - Eine griffige Zusammenfassung der

Die Verantwortlichen - also jene, die die Datenschutzgrundverordnung anzuwenden haben - sollten inzwischen sicher sein, ihren Datenschutz rechtlich "in trockenen T" zu haben. Aber sind sie das? Denn was Klarheit und Sicherheit bringen sollte, hat f

Bis zum Ablauf der gst angekommen.

Fakten auf den Tisch: Im ersten Jahr wurden laut Medienberichten bereits in 75 F

Nur mit Bordmitteln d

Als Antwort bietet LEXDATA ein Datenschutz-Managementsystem als systematisiertes L

"Ein Jahr EU-DSGVO. Herzlichen Gl
Aber was hat sich "

Am 04.05.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Amtsblatt der Europ

W"Implementation of GDPR", "GDPR compliance" oder "DSGVO(at)XY" wurden ins Leben gerufen, innerbetriebliche Prozesse wurden neu dokumentiert, die gerade teuer erstellten Dokumentationen wieder verworfen und neu erstellt. So recht wusste jedenfalls niemand, was er eigentlich machen sollte.

Google liefert f"EU-DSGVO" "EU-DSGVO-konforme" Datenschutzhinweise von Webseitenbetreibern, aber eben auch eine Vielzahl von mehr oder weniger hilfreichen Umsetzungshilfen selbsternannter Datenschutzexperten.

Die Frage, die sich stellt, ist schlicht: Brauche ich in meinem Unternehmen, in meinem Verein, in meiner Stiftung, in meiner Beh

Was hat sich
Nichts, zumindest nicht viel!

Das Bundesdatenschutzgesetz (a.F.) erlaubte die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten nur dann, wenn ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt bestand. Dies ist das sogenannte "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Ein solcher Erlaubnisvorbehalt bestand beispielsweise dann, wenn ein bestehendes Vertragsverh

Und wie ist es heute?
Genauso!

Die Rechtm

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b) die Datenverarbeitung zur Erf
c) die Verarbeitung zur Erf
d) um lebenswichtige Interessen zu sch




e) die Verarbeitung im
f) in Aus
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Daraus folgt, dass sich im Hinblick auf die Erlaubnis zu Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) nicht viel ge
Soweit ein Unternehmen - und davon d

Es ist also vertretbar zu behaupten, dass eine Datenverarbeitung, die den Voraussetzungen des BDSG (a.F.) gen

Dennoch?
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Der Gesetzgeber hat den Verantwortlichen eine Reihe weiterer Dokumentationspflichten auferlegt, welche im Falle der Vers

Was tun, sprach Zeus?
Von Ratlosigkeit zur L

Die Einhaltung der Vorgaben der Rechenschaftspflicht kann umfassend durch ein Datenschutz-Managementsystem sichergestellt und nachgewiesen werden.
Das Datenschutz-Managementsystem von LEXDATA passt sich komplexen Sachverhalten unterschiedlicher Unternehmen verschiedener Branchen wie ma

Getreu dem Motto "ein gutes Pferd springt nicht h" verfolgt LEXDATA hierbei den Ansatz, die gesetzlichen Anforderungen vollumf

Ausgehend von den Fragen "welche konkreten rechtlichen Verpflichtungen hat der Verantwortliche gegen" werden die relevanten Fragen beantwortet, die einzelnen Pflichten nachvollziehbar priorisiert und dokumentiert sowie die rechtlichen Verpflichtungen gegen

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LEXDATA versteht sich als Full-Service-Dienstleister für die Belange des Datenschutzes, der Datensicherheit und Revision.
LEXDATA bietet spezialisiertes Datenschutz-Know-how für die individuellen Bedürfnisse aus Industrie, Handel und Dienstleistung - mit branchenunabhängigem Beratungsansatz. Dank der Entwicklung eines Datenschutz-Managementsystems wird die Einhaltung der Rechenschaftspflicht für die Kunden effizient und einfach.
Auf die Expertise von LEXDATA, mit Sitz in Meerbusch, vertrauen namhafte Unternehmen von Automotive über Luftfahrt und Telekommunikation bis hin zur Zahlungsdienstleistung, im In- und Ausland, seit mehr als 10 Jahren.

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Rheinische Post: Kommentar / 
Schärfere Vorschriften 
= Von Georg Winters
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Datum: 15.05.2019 - 12:10 Uhr
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