Mitteldeutsche Zeitung: zum Verfassungschutz
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(ots) -
auch Daten
Zahl. Die zu ermitteln, so hei
Beantwortungsfrist "technisch nicht m". Das klingt nicht
glaubw
zu verbergen: Tats
Daten von Kindern unter 14 Jahren erfassen, wenn der Verdacht
auf schwere Straftaten besteht. Wozu ist dann die Gesetzes
eigentlich n
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Datum: 15.04.2019 - 12:32 Uhr
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