Behandlungsfehler? So gehen Sie vor (AUDIO)
(ots) -
Es ist der Alptraum vor jedem medizinischen Eingriff: Was ist,
wenn etwas schiefgeht? Zum Gl
glaubt, dass er durch eine Operation oder eine Behandlung einen
Schaden davongetragen hat, kann etwas unternehmen. Wie das geht,
berichtet Petra Terdenge:
Sprecherin: Ob man Anspr
werden. Vor allen weiteren Schritten empfiehlt Konstanze Fa
von der "Apotheken Umschau" ein Gespr
O-Ton Konstanze Fa
"Am besten sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Manchmal
kl
Sie sich kostenlos beraten lassen bei der Unabh
Patientenberatung, die
informiert."
Sprecherin: Die telefonische Hotline der Unabh
Patientenberatung finden Sie im Internet. Welche kostenfreien
M
O-Ton Konstanze Fa
"Zum einen k
wenden. Die pr
Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter. Dieser erstellt dann
ein Gutachten. Wenn dieses Gutachten den Fehlerverdacht des Patienten
best
des Arztes oder des Krankenhauses wenden."
Sprecherin: Auch wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann
sein Anliegen pr
O-Ton Konstanze Fa
"Alle Patienten, auch privat versicherte, k
zust
Wird der Verdacht auf einen Behandlungsfehler best
Gutachten erstellt. Beide Verfahren sind f
und f
W
danach."
Wer seine Anspr
Unterlagen m"Apotheken
Umschau". Wer diese nicht oder nicht vollst
Ged
beteiligten
Unterlagen zur
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
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Datum: 14.04.2019 - 22:15 Uhr
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