Westfalen-Blatt: zum Strafmaß für Kinderpornobesitz
(ots) - Drei Monate Haft - das ist die Mindeststrafe f
jemanden, der Kinderpornos besitzt. Zw
Mindeststrafe f
Stimmt da das Verh
f
Strafgesetzbuchs zu dem Schluss kommen, dass die Verfolgung eines
Einbrechers wichtiger ist als die eines P
fatale Folgen haben kann, ist klar. Wie will die Polizei ihr
langsames Vorgehen rechtfertigen, sollte sich herausstellen, dass der
Bad Oeynhausener Therapeut noch Kinder missbraucht hat, w
Polizei ihn bereits seit einem Jahr als Kinderpornobesitzer auf dem
Schirm hatte, aber nicht zugriff? Es bedarf eines Zeichens des
Gesetzgebers. Sogenannte Kinderpornos - das sind nicht nur
irgendwelche Bilder nackter Kinder am Strand. Das sind auch Videos,
auf denen Babys vergewaltigt werden. Wer mit dem Konsum solcher
Bilder diese Verbrechen f
von drei Monaten hoffen d
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Scholz Stephan
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Datum: 05.04.2019 - 15:00 Uhr
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