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Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen

ID: 1533103


(ots) - Das Leben. Manche finden es unertr
es eines Tages einfach hin. Andere versuchen im Gegenteil, es
k
einfrieren, damit er irgendwann wiederbelebt wird. Die meisten aber
schenken dem Leben im Alltag kaum Beachtung - so, als g
Wichtigeres. So geschieht es auch nicht alle Tage, dass Juristen
den Wert menschlichen Lebens entscheiden m
auf der Ebene des Bundesgerichtshofs. Insofern lohnt es sich,
die j
beginnt bereits beim Kl
lebensverl
Schadenersatz - pro forma f
Alleinerben: sich selbst. Der Sohn k
hoffen, h
die letzten f
Krankenbett verbracht, nur durch eine Magensonde am Leben erhalten.
Das w
ihnen nahestehenden Person miterleben m
Leben. Das will ich nicht. F
das Gute ist: F
muss nur rechtzeitig eine Patientenverf
seinen Willen klar
entschied, war dies nicht erfolgt. Deshalb konnte es auch kein
anderes Urteil geben. Aber nat
Frage: Kann Leben
Herbeif
Lebens Schadensverhinderung. Jeder, der einen mutma
Selbstm
Das Grundgesetz r
Priorit
hatten die Vernichtung f
noch vor Augen. Heute vertreten wieder Leute
die Idee, f
der Tod eine Erl
Doch sollen niemals andere
Sie haben die ethische und religi
berufliche Pflicht, im Rahmen ihrer M
Lebens beizutragen. Nur der kann den Wert eines Lebens bestimmen, der
es besitzt. Kein Familienangeh
Krankenversicherung. Und auch nicht der Staat. Daher ist es so
wichtig, dass mehr Menschen das Mittel der Patientenverf
um ihren Willen auch kundzutun.



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Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 02.04.2019 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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