Westfalen-Blatt: zum Thema Organspende
(ots) - Vor elf Jahren hat der deutsche Dokumentarfilmer
Markus Vetter eine ebenso wahre wie anr
Westjordanland wird 2005 ein elfj
israelischen Soldaten erschossen, weil er eine echt aussehende
Spielzeugwaffe in der Hand h
Hirntod fest, die Eltern stimmen der Organspende zu - und retten
damit drei israelischen Kindern das Leben. Wer den Film
Jenin
Bundespr
eine Niere gespendet hat, kann in Organspenden nat
sehen. Und das stimmt auch, weil in beiden F
Entscheidungen bewusst getroffen worden sind. Das ist bei dem, was
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Politikern
vorschwebt, nicht so. Die Widerspruchsl
ein, weil sie im Kern darauf setzt, dass Menschen zu ihren Lebzeiten
der Organspende eben nicht explizit widersprechen. Dass die
Angeh
irgendwann einmal gegen Organspenden ausgesprochen hat, klingt nicht
nur wie eine Pro-Forma-Ma
auch genau so. Unser Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten.
Artikel 1 garantiert die Menschenw
Unversehrtheit. Beides reicht
Eine Widerspruchsl
etwas ablehnen m
k
sein, und m
nicht. Jeder Mensch muss davon ausgehen k
dem Tod unversehrt bestattet wird - und nicht als ausgeschlachtetes
Ersatzteillager. Die Hauptursache f
Laut einer Studie der Zeitschrift
2015 insgesamt 2780 Organspenden geben k
weil in Krankenh
gemeldet werden. Hier, und erst einmal nur hier, gilt es anzusetzen.
Die Politik w
Transplantationsgesetzes abwarten w
das Kliniken bei Organspenden hilft.
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Scholz Stephan
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Datum: 01.04.2019 - 15:00 Uhr
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