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Der Tagesspiegel: Berliner Landgericht erlaubtÖzdemir Warnung vor Erdogans "bewaffnetem Arm" in Deutschland

ID: 1533000


(ots) - Der Gr
inzwischen verbotene Schl"Osmanen" als "bewaffneten Arm"
des t
bezeichnen. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" (Montagausgabe)
unter Berufung auf ein Urteil des Berliner Landgerichts.
Entsprechende Vorw
vom M
kn"zutreffende Tatsachen" an, hei
Urteilsbegr"Tagesspiegel" vorliegt.

Die Richter wiesen damit eine Klage der Union
Europ
heute UID nennt, steht Erdogans Regierungspartei AKP nahe - und
unterhielt bis zu deren Verbot im Sommer 2018 Kontakt zu den Osmanen.
Als Reaktion auf Durchsuchungen bei Treffpunkten der Osmanen sowie
bei einem UETD-Funktion
"Razzien bei Osmanen Germania und UETD: Es darf in Deutschland keinen
bewaffneten Arm Erdogans geben." In der T
Islam und Moral, "hier betreiben ihre Osmanen Prostitution und
organisierte Kriminalit". Die UETD/UID ging daraufhin juristisch
gegen
Unterlassungserkl
Euro Ordnungsgeld zahlen.

Dagegen urteilte das Berliner Landgericht vor einigen Tagen, es
sei von "erheblichem ", ob und wie der
t
Urteilsbegr
der UETD. Deren Vertreter seien "mit Waffenk
in Erscheinung getreten". Zudem h
Verbandes abgesichert.

https://www.tagesspiegel.de/politik/erfolg-fuer-gruenen-politiker-
cem-oezdemir-berliner-gericht-erlaubt-warnung-vor-erdogans-bewaffnete
m-arm/24164866.html

R
Telefon 030-29021-14909



Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd(at)tagesspiegel.de


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Datum: 31.03.2019 - 10:16 Uhr
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