Verfassungsbeschwerde von Stallfilmer Jonathan Steinhauser gegen folgenschwere Verurteilung
(ots) - Bleibt es bei der Meinung des Landgerichts
Heilbronn: Kein Tierschutzrecht mehr in deutschen Massentierst
Eine Beschwerde ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes
Baden-W
Der Stallfilmer Jonathan Steinhauser hat gegen seine Verurteilung
wegen Hausfriedensbruchs im sogenannten
Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie stellt vor allem die skandal
Begr
nachfolgenden
nachdr
und Leidenszuf
Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den
Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil
Zust
Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des gro
Gewichts, die allgemein bekannte Folge
Spannungsverh
hinnehmbar. Laut Urteilsbegr
Tierschutzgesetz.
Dazu Mahi Klosterhalfen, gesch
Schweitzer Stiftung f
Nutztierhaltung wird laufend gegen das Tierschutzgesetz versto
Das darf nicht aufgel
tierschutzrechtsfreien Raum erkl
einen funktionierenden Vollzug.
Der Tiersch
zusammen mit zwei Mitstreitern in einem Putenstall in
Baden-W
Er wurde zun
Oberlandesgericht Stuttgart rechtskr
Federf
Schweitzer Stiftung f
Erna-Graff-Stiftung f
schon seit l
Die Argumentation des Landgerichts Heilbronn hat folgerichtig die
Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung
nicht angewendet wird und Veterin
Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den
Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen
au
ist aus tiersch
zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987
entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der
Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
Hier finden sie die Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen:
http://ots.de/czj6Jf
In der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten
werden mehrseitige Beitr
u.a. mit Jonathan Steinhauser ver
berichtet.
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Albert Schweitzer Stiftung f
Mahi Klosterhalfen
Tel.: 030 - 400 54 68 0
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Datum: 15.02.2019 - 13:11 Uhr
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